Zustands- und Funktionsprüfung
Dichtheitsprüfung nach DIN
Wir führen die notwendigen Prüfungen für Sie nicht nur nach § 61a, sondern auch nach DIN EN1610 oder nach DIN 1986 Teil 30 durch.
Zustands- und Funktionsprüfung
Wir führen die notwendigen Prüfungen für Sie nicht nur nach § 61a, sondern auch nach DIN EN1610 oder nach DIN 1986 Teil 30 durch.
Infos zur Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen
Nach dem bundesweit geltenden Landeswassergesetz NRW (§61a LWG NRW) haben alle öffentlichen und privaten Abwasserkanäle funktionssicher und dicht sein.
Durch alte und undichte Rohrverbindungen, Risse im Rohr oder durch Wurzeleinwuchs kann nämlich zum einen Abwasser in das Grundwasser gelangen, was der Umwelt schadet – zum anderen aber auch Grundwasser in Ihr Abwassernetz geraten, welches die Kläranlagen belastet.
Abwasseranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und auch zu unterhalten. Ein großes Schadenspotential bilden hierbei die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen. Nach Expertenmeinung sind mindestens 70-90% dieser im Privatbesitz befindlichen Leitungen sanierungs- oder gar erneuerungsbedürftig.
Die privaten Abwasserleitungen müssen gemäß § 61a LWG NRW geschlossen, dicht und soweit erforderlich, zum Reinigen eingerichtet sein.
Die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen ist gemäß den öffentlichen Satzungen vom Grundstückseigentümer nachzuweisen. Der Grundstückseigentümer hat seine Kellerräume außerdem gegen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage zu sichern.
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Gemäß DIN EN1610 oder nach DIN 1986 Teil 30.
Wir führen die fachgerechte Dichtheitsprüfung durch und helfen mit allen Formalitäten.
Telefonische Beratung:
02425 9092293
Schriftliche Anfrage:
Schnellanfrage-Formular
Kurz erklärt:
Die Dichtheitsprüfung, heute auch Zustandserfassung und Funktionsprüfung genannt, schafft wie der Name schon sagt: Klarheit über die Beschaffenheit und mögliche Schäden Ihrer Kanalisation.
Für die Dichtheitsprüfung stehen zwei Methoden zur Wahl:
1. Die optische Inspektion mittels Kamerafahrt und
2. Die physikalische Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Druckluft
Die optische Dichtheitsprüfung per Kamerafahrt reicht in der Regel aus, um die Dichtheit der Rohrverbindungen und des Hauskanals zu beurteilen. Im Vergleich zur physikalischen Dichtheitsprüfung bietet die Kamerabefahrung den Vorteil, dass Schäden punktgenau lokalisiert und dokumentiert werden können.
Die Durchführung einer physikalischen Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Druckluft ist nur noch in Grenzfällen erforderlich, z.B. dann, wenn beispielsweise die Kamerabefahrung keine hinreichende Sicherheit zur Feststellung der Dichtheit ergab.
Unabhängig von der Art der Prüfung, erhalten Sie von uns ein entsprechendes rechtsgültiges Protokoll in Papierform.
Bei Kamerabefahrung mit digitaler Aufzeichnung bekommen Sie diese auf DVD. Dichtheitsprüfungen dürfen übrigens nur von Sachkundigen, die von der Kommune zugelassen sind, durchgeführt bzw. protokolliert werden.
HS Kanaltechnik Sachkundenachweis
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Die Kommunen befahren und kontrollieren regelmäßig die städtischen Hauptleitungen und prüfen dabei auch grundsätzlich die Hausanschlussleitungen bis zum Abzweiger. Sind Schäden feststellbar, werden Hausbesitzer per Schreiben informiert und zur Schadensbehebung zwangsverordnet.
Wasser und schlimmer noch – anderer Unrat kommt aus der Kanalisation nach oben (meistens im Keller).
Aus Erfahrung präventiv als Empfehlung bei älteren Häusern oder zum Beispiel bei der Sanierung alter Bäder.
Beim Hausverkauf ist der Verkäufer dazu verpflichtet eine Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Dies betrifft alle Rohre, die im Erdreich liegen.
Hauskäufer, die auf Nummer sicher gehen wollen, veranlassen eine Dichtheitsprüfung. Häufig weisen auch Notare darauf hin. Im Kaufvertrag steht regelmäßig der Passus: „Dichtheitsprüfung wurde gemacht / nicht gemacht“.
Eine häufige Ursache hierfür sind schluderhaft verlegte Regenrohre. Das passiert schnell am Bau, wenn diese in Hektik unsauber verlegt wurden.
In Wasserschutzzonen gilt grundsätzlich die Pflicht zur Dichtheitsprüfung.
Zumeist ist die Veranlassung einer Dichtheitsprüfung sinnvoll und notwendig. Seien Sie aber vorsichtig, wenn unseriöse Firmen unangemeldet an Ihre Haustür klopfen. Diese nutzen das Thema Dichtheitsprüfung, um unwissende Eigenheimbesitzer zu verunsichern und zu einer Kanalprüfung zu überreden. Vor diesen Klinkenputzer Methoden möchten wir Sie warnen. Häufig ist das einzige Ziel, Schäden zu finden, um diese dann möglichst sofort zu sanieren – egal ob nötig oder nicht.
Warum muss eine Dichtheitprüfung gemacht werden?
Die Dichtheitsprüfung, auch Zustands- und Funktionsprüfung genannt, stellt sicher, dass kein Abwasser aus dem Kanal in das Grundwasser gelangt und dieses verschmutzt. Sie tragen mit der Dichtheitsprüfung zum Schutz des Trinkwassers bei.
Welche Leitungen und Schächte müssen auf Dichtheit geprüft werden?
Alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, sind auf Dichtheit zu prüfen. Gleiches gilt für Revisionsschächte mit offenem Gerinne. Reine Regenwasserleitungen und Schächte sind von der Pflicht zur Durchführung ausgenommen, es sei denn, sie sind bei Mischwassersystemen nicht gegen den Rückstau gesichert.
Wie lange dauert eine Dichtheitsprüfung?
Die Dauer ist abhängig davon, wie gut die zu überprüfenden Leitung zugängig ist und dauert bei guten Voraussetzungen in der Regel max. drei Stunden.
Hierbei spielt die Größe des zu prüfenden Abwassersystems ebenso eine Rolle, wie die Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen für die Kamerabefahrung. Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist eine Revisionsöffnung oder eine Revisionsschacht im Keller bzw. ein Kontrollschacht außerhalb des Gebäudes erforderlich.
Wie ist der Ablauf einer Dichtheitsprüfung?
Was kann bei einem negativen Prüfergebnis getan werden?
Sollte die Dichtheitsprüfung ergeben, dass Ihr Abwasserkanal oder Schacht nicht dicht ist, muss er natürlich saniert werden. Wir bieten diverse Sanierungsverfahren, mitunter die grabenlose Inline-Sanierung an.
Zahlt die Versicherung eine Dichtheitsprüfung?
Zusätze in Haus- und Gebäudeversicherung regeln die Leistungen der Versicherer. Prüfen Sie hierzu bitte Ihre Versicherungsunterlagen. Sollten Sie entsprechend versichert sein, rechnen wir auch gerne direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter ab.
Unser Unternehmen darf Ihnen als zertifizierter Fachbetrieb die notwendigen Prüfunterlagen ausstellen und per Unterschrift für Ihr Haus bzw. Objekt die Dichtigkeit Ihrer Leitungen bescheinigen. Diese Bescheinigung ist dann Ihrer Kommune vorzulegen. Die Dichtigkeitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen, es sei denn, die Grundleitung wird verändert oder erneuert.
Welche Unterlagen muss der Grundstückseigentümer bei der Kommune abgeben?
In der Regel ist der Kommune ein oder mehrere Dichtheitsprüfprotokolle sowie ein Lageplan bzw. eine Skizze über den Verlauf der Leitungen vorzulegen.
Durch wen darf die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Dichtheitsprüfungen dürfen nur von Sachkundigen, die von der Kommune auf einer Liste geführt und zugelassen sind, durchgeführt bzw. protokolliert werden.
Gemäß DIN EN1610 oder nach DIN 1986 Teil 30.
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